Gesetz für faire Verbraucherverträge: Kündigungsfristen, Vertragsverlängerung und Kündigungsbutton verständlich erklärt
Seit März 2022 sind Abos nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar, seit Juli 2022 per Kündigungsbutton. Was gilt und wie du keine Frist verpasst.
Verträge :n Min. Lesezeit
Früher war es ein Klassiker: Du vergisst die Kündigung deines Fitnessstudios oder Zeitschriften-Abos um ein paar Tage, und schon hängst du ein weiteres Jahr im Vertrag. Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge hat der Gesetzgeber genau diese Falle entschärft. Seit dem 1. März 2022 gelten neue Grenzen für automatische Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen, seit dem 1. Juli 2022 kommt der Kündigungsbutton dazu. In diesem Leitfaden erfährst du, was sich konkret geändert hat, für welche Verträge die Regeln gelten (und für welche nicht), wie du deinen letzten Kündigungstag berechnest und wie du Kündigungsfristen dauerhaft im Blick behältst.
Was sich seit März 2022 geändert hat – der Überblick
Die wichtigsten Änderungen stehen in § 309 Nr. 9 BGB. Die Vorschrift legt fest, welche Laufzeit- und Kündigungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber Verbrauchern unwirksam sind, wenn ein Vertrag die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand hat – also typische Abos und Dauerverträge.
| Punkt | Vor dem 1. März 2022 | Seit dem 1. März 2022 |
|---|---|---|
| Erste Mindestlaufzeit | bis zu 2 Jahre | weiterhin bis zu 2 Jahre |
| Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit | bis zu 3 Monate | höchstens 1 Monat |
| Stillschweigende Verlängerung | um jeweils bis zu 1 Jahr | nur auf unbestimmte Zeit |
| Kündigung nach der Verlängerung | erst wieder zum Ende des Verlängerungsjahres | jederzeit mit höchstens 1 Monat Frist |
| Online-Kündigung | nicht vorgeschrieben | Kündigungsbutton seit 1. Juli 2022 |
Die Verbraucherzentrale fasst es so zusammen: Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit kommst du, wenn du willst, spätestens einen Monat nach Zugang deiner Kündigung aus dem Vertrag heraus.
Automatische Vertragsverlängerung: danach monatlich kündbar
Eine Klausel, nach der sich dein Vertrag stillschweigend verlängert, ist in AGB nur noch wirksam, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit – also nicht mehr um ein weiteres festes Jahr.
- Du darfst den verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen.
Für dich heißt das: Hast du das Ende der Mindestlaufzeit verpasst, ist das ärgerlich, aber kein Drama mehr. Du zahlst im ungünstigsten Fall noch einen Monat weiter. Wichtig ist das Wort „höchstens“: Ein Anbieter darf dir auch eine kürzere Frist einräumen, etwa zwei Wochen oder eine Kündigung zum Monatsende. Schau also in die AGB, welche Frist konkret gilt.
Merke: Die Monatsfrist läuft ab dem Zugang deiner Kündigung beim Anbieter, nicht ab dem Tag, an dem du sie abschickst. Ein Brief, der drei Tage unterwegs ist, kostet dich also drei Tage.
Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit: höchstens ein Monat Frist
Auch die erste Laufzeit darf nach wie vor bis zu zwei Jahre dauern. Neu ist, dass die Kündigungsfrist zum Ende dieser Mindestlaufzeit in AGB nicht länger als einen Monat sein darf (§ 309 Nr. 9 Buchstabe c BGB). Früher waren bis zu drei Monate erlaubt – gerade bei Fitnessstudios eine beliebte Falle.
Rechenbeispiel
Angenommen, du hast am 1. Januar 2026 einen Vertrag mit einem Fitnessstudio geschlossen: zwölf Monate Mindestlaufzeit, danach automatische Verlängerung, Kündigungsfrist ein Monat.
| Ereignis | Datum | Hinweis |
|---|---|---|
| Vertragsbeginn | 1. Januar 2026 | |
| Ende der Mindestlaufzeit | 31. Dezember 2026 | 12 Monate |
| Letzter Kündigungstag (Zugang beim Studio) | 30. November 2026 | ein Monat vor Laufzeitende |
| Sicherer Versandtermin per Brief | etwa 20. November 2026 | Postlaufzeit und Puffer eingerechnet |
| Kündigung verpasst? Zugang am 10. Januar 2027 | Vertragsende spätestens 10. Februar 2027 | verlängerter Vertrag, höchstens 1 Monat Frist |
Das Datum, das in deinen Kalender gehört, ist also nicht der 31. Dezember, sondern der Tag, an dem die Kündigung spätestens beim Anbieter sein muss – plus ein paar Tage Puffer.
Übrigens: AGB dürfen für die Kündigung in der Regel keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Eine E-Mail reicht dann aus; ein Einschreiben per Post ist nur nötig, wenn du einen besonders sicheren Zugangsnachweis willst.
Der Kündigungsbutton seit 1. Juli 2022
Abschließen ging online schon immer mit zwei Klicks, kündigen dagegen oft nur per Brief oder nach langem Suchen. Das regelt § 312k BGB: Kann man auf der Website eines Unternehmens einen entgeltlichen Dauervertrag abschließen, muss es dort auch eine Kündigungsschaltfläche geben.
- Beschriftung: gut lesbar mit „Verträge hier kündigen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung.
- Bestätigungsseite: Der Button führt direkt zu einer Seite, auf der du Art der Kündigung, deine Identität, den Vertrag, den gewünschten Beendigungszeitpunkt und eine E-Mail-Adresse für die Bestätigung angibst – und dann auf „jetzt kündigen“ klickst.
- Ständig verfügbar: Button und Bestätigungsseite müssen unmittelbar und leicht zugänglich sein. Laut Verbraucherzentrale also ohne Login und nicht versteckt im Kundenbereich.
- Bestätigung: Der Anbieter muss dir Inhalt, Datum und Uhrzeit des Zugangs sowie das Vertragsende sofort elektronisch in Textform bestätigen.
- Kein Datum angegeben? Dann wirkt die Kündigung im Zweifel zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Fehlt der Button oder entspricht er nicht den Vorgaben, darfst du einen betroffenen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Die Pflicht gilt nach der Übergangsvorschrift in Art. 229 § 60 EGBGB auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurden. Ausgenommen sind unter anderem Finanzdienstleistungen und Verträge, für deren Kündigung gesetzlich eine strengere Form als die Textform vorgeschrieben ist.
Speichere die Bestätigungsseite und die Bestätigungs-E-Mail. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass du deine Erklärung mit Datum und Uhrzeit dauerhaft speichern können musst – nutze das als Nachweis.
Nicht verwechseln: Seit Juni 2026 gibt es zusätzlich eine Schaltfläche zum Widerruf online geschlossener Verträge, wie die Bundesregierung berichtet. Der Widerruf betrifft die ersten Tage nach Vertragsschluss, die Kündigung das reguläre Vertragsende.
Für welche Verträge gelten die Regeln – und für welche nicht?
Die Laufzeitregeln aus § 309 Nr. 9 BGB betreffen Verträge zwischen einem Unternehmen und dir als Verbraucher, die über AGB laufen und regelmäßige Lieferungen oder Leistungen zum Inhalt haben. Typische Beispiele:
- Fitnessstudios und kostenpflichtige Kursangebote
- Zeitungs- und Zeitschriften-Abos, Lieferabos (zum Beispiel Kochboxen)
- Streaming-, Software- und App-Abos
- kostenpflichtige Online-Mitgliedschaften und Dating-Portale
Nicht oder anders geregelt sind:
- Versicherungsverträge und Verträge über die Lieferung zusammengehörig verkaufter Sachen – sie sind in § 309 Nr. 9 BGB ausdrücklich ausgenommen.
- Handy-, Festnetz- und Internetverträge: Hier gilt die Sonderregel in § 56 TKG. Nach der Mindestlaufzeit (höchstens 24 Monate) kannst du einen stillschweigend verlängerten Vertrag jederzeit mit einem Monat Frist kündigen – laut Verbraucherzentrale bereits seit dem 1. Dezember 2021 und auch für Bestandsverträge.
- Verträge zwischen Unternehmen: Nach § 310 Abs. 1 BGB gilt § 309 BGB nicht für AGB gegenüber Unternehmern. Schließt du als Selbstständige oder für deine Firma ab, bleiben lange Laufzeiten und Kündigungsfristen deshalb oft wirksam – hier zählt allein, was im Vertrag steht.
- Individuell ausgehandelte Verträge und Miet- oder Pachtverträge, für die eigene Regeln gelten.
Alte Verträge: Was gilt für Abschlüsse vor dem 1. März 2022?
Hier lauert die größte Falle. Laut Art. 229 § 60 EGBGB gilt für Schuldverhältnisse, die vor dem 1. März 2022 entstanden sind, § 309 BGB in der alten Fassung. Das bedeutet: Ein Vertrag aus dem Jahr 2021 kann sich nach wie vor um bis zu ein Jahr verlängern, und eine Kündigungsfrist von drei Monaten kann wirksam sein. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich der alte Vertrag nach März 2022 bereits verlängert hat.
Was dagegen auch für alte Verträge gilt: der Kündigungsbutton. Wenn du einen alten Vertrag online abgeschlossen hast oder er sich dort abschließen lässt, kannst du in der Regel also bequem über die Website kündigen – musst die alte Frist aber trotzdem einhalten. Mach am besten eine Liste aller Verträge, die du vor März 2022 abgeschlossen hast, und notiere bei jedem das nächste Laufzeitende.
Praktische Tipps: So verpasst du keine Kündigungsfrist mehr
- Alle Verträge sammeln. Geh deine Kontoauszüge der letzten zwölf Monate durch. Jede wiederkehrende Abbuchung ist ein Vertrag, den du kennen solltest – auch jährliche Zahlungen, die nur einmal im Jahr auftauchen.
- Abschlussdatum notieren. Es entscheidet, ob neues oder altes Recht gilt (vor oder ab dem 1. März 2022).
- Letzten Kündigungstag berechnen. Ende der Mindestlaufzeit minus Kündigungsfrist. Bei Verträgen, die bereits auf unbestimmte Zeit laufen, gibt es keinen Stichtag mehr – hier reicht eine Erinnerung, ob du den Vertrag noch brauchst.
- Kündigungsweg festhalten. Kündigungsbutton, E-Mail-Adresse oder Postanschrift – notiere ihn gleich beim Vertrag, dann suchst du nicht erst, wenn es eilt.
- Erinnerungen vor dem Stichtag setzen. Eine erste Erinnerung etwa vier bis sechs Wochen vor dem letzten Kündigungstag (Zeit zum Vergleichen), eine zweite rund eine Woche davor (Kündigung abschicken).
- Bestätigung ablegen. Speichere die Kündigungsbestätigung beim Vertrag. Kommt keine Bestätigung, frag nach – beim Kündigungsbutton ist der Anbieter dazu verpflichtet.
Wie Verlängerungsklauseln bei Geschäftsverträgen funktionieren und wie du dort die Frist berechnest, liest du im Leitfaden zur Kündigungsfrist bei automatischer Vertragsverlängerung.
Kündigungsfristen mit Trackords im Blick behalten
Trackords ist ein kostenloser Tracker für genau solche Termine. Lege einen eigenen Eintragstyp „Abo“ oder „Vertrag“ an, mit Feldern für Anbieter, Abschlussdatum, Ende der Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und Kündigungsweg. Als Ablaufdatum trägst du den letzten Kündigungstag ein. Jeder Eintrag bekommt bis zu drei E-Mail-Erinnerungen, jeweils eine frei wählbare Anzahl von Tagen vorher oder an einem festen Datum – die Vergleichs- und die Kündigungs-Erinnerung von oben richtest du also einmal ein und vergisst sie dann.
Für einmalige Aufgaben wie „Fitnessstudio kündigen“ nutzt du den Typ To-do-Aufgabe: mit Fälligkeitsdatum, Erinnerungen und dem Button „Erledigt“, sobald die Kündigungsbestätigung da ist. Die Bestätigung hängst du direkt als Datei an. Wie das für Geschäftsverträge aussieht, zeigt die Seite Vertragsverlängerungen im Blick, für private und Software-Abos der Abo-Tracker. Wenn du gleich loslegen willst: kostenlos registrieren. Für Firmen-Abos lohnt sich außerdem die Checkliste für das SaaS-Abo-Audit.
Hinweis: Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Seit wann gilt das Gesetz für faire Verbraucherverträge?
Die neuen Regeln zu automatischer Vertragsverlängerung und Kündigungsfrist gelten für Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden. Der Kündigungsbutton ist seit dem 1. Juli 2022 Pflicht, und zwar auch für ältere Verträge. Einzelne Teile des Gesetzes, etwa zur Einwilligung in Telefonwerbung, gelten bereits seit Oktober 2021.
Wie lange ist die Kündigungsfrist nach der Mindestlaufzeit?
Hat sich ein Verbrauchervertrag, der seit dem 1. März 2022 geschlossen wurde, stillschweigend verlängert, darfst du ihn jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Anbieter. Der Anbieter kann dir auch eine kürzere Frist einräumen.
Gilt die monatliche Kündbarkeit auch für alte Verträge?
Nein. Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 entstanden sind, gilt die alte Fassung von § 309 BGB weiter. Sie können sich also weiterhin um bis zu ein Jahr verlängern, und eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten kann wirksam sein. Den Kündigungsbutton darfst du aber auch bei alten Verträgen nutzen.
Was passiert, wenn ein Anbieter keinen Kündigungsbutton hat?
Muss ein Anbieter einen Kündigungsbutton bereitstellen und tut es nicht oder nicht korrekt, kannst du den betroffenen Vertrag nach § 312k Abs. 6 BGB jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Gelten die Regeln auch für Handyverträge und Versicherungen?
Für Handy-, Festnetz- und Internetverträge gilt eine eigene Regel im Telekommunikationsgesetz: Nach der Mindestlaufzeit sind stillschweigend verlängerte Verträge jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Versicherungsverträge sind von den Laufzeitregeln in § 309 Nr. 9 BGB ausdrücklich ausgenommen.
Gilt das Gesetz auch für Verträge meiner Firma?
Die Laufzeit- und Kündigungsfrist-Grenzen aus § 309 BGB schützen nur Verbraucher. Gegenüber Unternehmern finden sie nach § 310 Abs. 1 BGB keine Anwendung. Bei Geschäftsverträgen gilt deshalb vor allem, was vertraglich vereinbart ist, und du solltest die Fristen besonders genau überwachen.
Diese Termine kostenlos mit Trackords im Blick behalten
Eigene Eintragstypen, bis zu drei E-Mail-Erinnerungen pro Eintrag – und die richtigen Personen werden vor jeder Frist benachrichtigt.
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